Die berufliche Selbstständigkeit ist für zahlreiche Menschen ein verlockender Gedanke. Sie bestimmen, was Sie wie machen, Sie gehen Ihren eigenen, kreativen und individuellen Weg und Sie genießen zahlreiche Freiheiten. Gleichzeitig birgt die Existenzgründung jedoch auch viele Herausforderungen, gerade in der Anfangszeit. Um später Probleme und unnötige Bürokratie zu vermeiden, sollten Sie unbedingt diese 5 Steuertipps für Existenzgründer beachten.

 

1. Beachten Sie EÜR-Grenzen

Welche Gewinnermittlungsmethode Sie als Existenzgründer beachten sollten, hängt davon ab, wie hoch Ihr voraussichtlicher Umsatz und Gewinn sein wird.

Wenn Ihr Umsatz als Gewerbetreibender 600.000 Euro und Ihr Gewinn unter 60.000 Euro liegt, dürfen Sie die einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) anwenden.

Nichtgewerbetreibende (z. B. Freiberufler) dürfen den Gewinn unabhängig vom Umsatz und Gewinn stets nach der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln.

 

2. Nutzen Sie den Steuerfreibetrag

Gerade am Anfang Ihrer Existenzgründung sollten Sie den Steuerfreibetrag nutzen. Steuerfreibetrag bedeutet, dass Beiträge bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei sind. Der Grundfreibetrag beträgt momentan 9.168 Euro für Alleinstehende und 18.336 Euro für Ehepaare und wird jedes Jahr wirtschaftlichen Fluktuationen angeglichen.

Ob für Sie der Steuerfreibetrag anwendbar ist oder nicht, die Erstellung einer Steuererklärung bringt immer Vorteile mit sich. Warum, das erfahren Sie in unserem Steuertipp 3.

 

3. Sparen Sie Steuern durch Absetzen von Ausgaben

Wussten Sie, dass Sie als Existenzgründer bereits im Jahr vor der eigentlichen Gründung mit Verlusten bzw. Betriebsausgaben Steuern sparen können? Sie dürfen nämlich alle im Zusammenhang mit der zukünftigen Gründung angefallenen Kosten als sogenannte vorweggenommenen Betriebsausgaben auflisten. Darunter fallen z. B. das Honorar für Steuerberater oder Rechtsanwalt, Kosten für Gründerseminare oder -Literatur u. v. m. Diese Verluste können Sie später von der Steuer absetzen und damit bedeutend Geld sparen.

 

4. Beachten Sie die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

Als Existenzgründer müssen Sie prüfen, ob Sie eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Umsatzsteuererklärung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Jedoch müssen Sie unbedingt in den ersten beiden Jahren nach der Gründung monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Erst im dritten Jahr können Sie die Befreiung von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen beantragen.

 

5. Vergessen Sie nicht die Fristen für Existenzgründer

Innerhalb eines Monats nach der Eröffnung Ihres gewerblichen Betriebes oder der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Existenzgründer dem zuständigen Finanzamt Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse erteilen. Dies funktioniert über das Internetportal Mein ELSTER.

 

Hilfe für Existenzgründer

Als Existenzgründer haben Sie bestimmt viele Fragen im Kopf, die Ihnen ein Steuerberater stets nach aktueller Gesetzeslage beantworten kann. Wenden Sie sich gerne an die Steuerberatung Memmingen für mehr Auskünfte. Wir sind für alle Fragen zum Steuerrecht für Sie da.