Wer kann nicht schon einige Euro zusätzlich auf dem Konto gebrauchen – und das Monat für Monat, ohne viel dafür zu tun? Besonders mit Kindern im Haushalt bringt ein zusätzliches Einkommen eine große Entlastung mit sich. Genau deshalb gibt es das Kindergeld. Was Kindergeld eigentlich ist und wer es beantragen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Was ist Kindergeld?

 

Das Kindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien mit Kindern. Dieser sichert die Existenzgrundlage Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Davon profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Eltern erhalten im Laufe des Kalenderjahres zunächst das beantragte Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kinder in Ihrem Haushalt leben oder nicht. Es beträgt derzeit:
• für das erste und zweite Kind: 219 Euro monatlich,
• für das dritte Kind: 225 Euro monatlich,
• für das vierte und jedes weitere Kind: 250 Euro monatlich.

Das Kindergeld wurde seit dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht.

 

Wer kann Kindergeld beantragen?

 

Kindergeld beantragen und erhalten Eltern für Ihre Kinder oder Adoptivkinder.
Kindergeld können bekommen:
• Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben;
• Unter bestimmten Bedingungen ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben;
• Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können das Kindergeld auch Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister und Großeltern erhalten.

 

Wann können ausländische Staatsangehörige Kindergeld bekommen?

 

Ausländische Staatsangehörige können Kindergeld dann bekommen, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben und in Deutschland leben oder arbeiten.
Eine Möglichkeit besteht auch, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten haben (Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei) und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitslosen- beziehungsweise Krankengeld beziehen.
Zudem können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte haben oder wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland mindestens sechs Monate arbeiten dürfen, besitzen.
Auch unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten kann Kindergeld ausgezahlt werden.

 

Hilfe bei der Beantragung von Kindergeld in Memmingen

 

Sie sehen, Kindergeld zu beantragen lohnt sich und kann in zahlreichen Fällen gewährt werden. Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung brauchen, wenden Sie sich gerne an die Steuerberatung Memmingen und wir helfen Ihnen gerne weiter.