Wussten Sie, wie die verschiedenen Lohnsteuerklassen sich aufteilen? Im Folgenden möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gehaltsklassen und ihre Unterteilung aufzeigen. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben sollten!

Wie werden Lohn- bzw. Gehaltsgruppen unterteilt?

Grundsätzlich werden Lohn- und Gehaltsgruppen in Nummern oder Buchstaben eingeteilt (z.B. Lohngruppe I oder Gehaltsgruppe B). Wenn Sie wissen möchten, in welcher Gruppe Sie sich befinden, können Sie diese Informationen aus dem Arbeitsvertrag entnehmen. Weitere Infos finden Sie im entsprechenden Tarifvertrag.

Lohngruppe I

Unter diese Gruppe fallen alle Tätigkeiten, bei denen man mit einer kurzen Einarbeitungszeit rechnet. Dazu gehören etwa Reinigungsarbeiten oder einfache Küchenarbeiten. Das Gehalt in dieser Gruppe liegt zwischen 0 und 1.000 Euro.

Lohngruppe II

Hierbei werden Tätigkeiten erfasst, die nicht nur eine kurze Einarbeitungszeit benötigen, sondern auch Fertigkeiten der Allgemeinbildung voraussetzen, z.B. einfache handwerkliche Tätigkeiten oder kleine Büroarbeiten. In der Regel liegt der Lohn in dieser Gruppe zwischen 1.001 und 1.500 Euro.

Lohngruppe III

In dieser Lohngruppe werden Tätigkeiten verlangt, die man sich durch eine Berufsausbildung aneignen kann, z.B. Handwerker- oder Facharbeitertätigkeiten. Das Gehalt liegt zwischen 1.501 und 2.000 Euro.

Lohngruppe IV

Neben einer Ausbildung wird in dieser Lohngruppe auch zusätzliche Erfahrung vorausgesetzt, z.B. als Koch / Köchin oder bei Sekretariatsarbeiten. Lohnmässig verdient diese Gruppe zwischen 2.001 und 3.000 Euro.

Lohngruppe V

Neben den Anforderungen der vorherigen Lohngruppen werden hier auch umfassende Fähigkeiten gemeint, die eine Sonderausbildung erfordern, die man nur mit mehrjähriger Erfahrung erreicht, z.B. bei Technikertätigkeiten. In der Regel liegt der Lohn zwischen 3.001 und 4.000 Euro.

Lohngruppe VI

Erfasst sind Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse erfordern, z.B. Tätigkeiten als Leiter/in eines Fachbereichs. Der Lohn liegt zwischen 4.001 und 5.000 Euro.

Lohngruppe VII

Darunter fallen Tätigkeiten mit Führungsanforderungen. Hier dürfen Sie einen Lohn zwischen

5.001 und 7.000 Euro erwarten.

Lohngruppe VIII und höher

In der Regel liegt der Lohn in diesen Gruppen über 7.000 Euro.

Sie haben Fragen zu den Lohnsteuerklassen und den Einteilungen? Dann wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Memmingen. Wenn es um die Lohnsteuer geht, helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie umfassend.